Für Nachlassrechtspflegerinnen und Nachlassrechtsrechtspfleger

Wofür wir stehen

  • Der Nachlass, den Sie mir anvertrauen, arbeite ich zügig und verlässlich auf.
  • Sie erhalten von mir korrekte, vollständige und nachvollziehbare Rechnungslegungen inklusive aller Belege nach den GOBD.
  • Erben ermittle ich zügig und zutreffend.
  • Für die Erben erhalte ich Werte und realisiere Forderungen.  Sie und die Erben können sich darauf verlassen, dass ich juristisch sehr genau und umfassend arbeite. So hebe ich auch die verborgenen und nicht leicht feststellbaren Ansprüche.
  • Schwierige persönliche und komplizierte rechtliche Verhältnisse löse ich mit Fingerspitzengefühl auf und verhandle für die Erben die bestmögliche Lösung. 

Unsere Kompetenz in Immobilien

  • Seit über 10 Jahren kümmere ich mich ständig um vermietete und selbstgenutzte Wohnungen und Häuser in Nachlässen.
  • Damit das Erbe erhalten bleibt, kümmere ich mich zusammen mit Partnern um diese Immobilien.
  • Komplizierte Eigentumsverhältnisse löse ich auf, um alle möglichen Werte für die Erben zu realisieren. 
  • Überschuldete Immobilien führe ich einer vernünftigen freihändigen Verwertung zu und verhandle mit dinglich gesicherten Gläubigern dafür eine Nachlassbeteiligung,. So können die Kosten der Nachlasspflegschaft aus dem Nachlass gedeckt werden. 

Die Abwicklung des Rechtsanwaltsbüros

  • Eine besondere Erfahrung habe ich in der Abwicklung von Anwaltsbüros. Neben dem Kanzleiabwickler sichere ich Vermögen und Substanz der Kanzlei für Erben und Gläubiger.
  • Stirbt ein aktiver Rechtsanwalt, bestellt die Rechtsanwaltskammer einen Kanzleiabwickler. Dieser kümmert sich aber nur um laufende Fälle, um Schäden von den Mandanten des verstorbenen Anwalts abzuwenden. Honoraransprüche aus abgeschlossenen Fällen kann und darf er nicht heben. Das tue ich für die Gläubiger und Erben. 
  • War der verstorbene Rechtsanwalt Mitglied einer Berufsausübungsgemeinschaft, löse ich diese im Interesse der Erben auf und nutze dabei mein Know-How als Betriebswirt  und als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. 

Die Nachfolge eines Unternehmers

  • Als Betriebswirt und Fachanwalt für  Handels- und Gesellschaftsrecht bin ich in der Lage, als  Nachlasspfleger unternehmerisch zu handeln.
  • So kann ich  den Wert des Unternehmens / das Vermögen für die Erben sichern.
  • für Handwerksbetriebe finde ich mit meinem Netzwerk umsetzbare Lösungen, oft Nachfolgeregelungen, aber wenn nötig auch eine wertrealisierende Schließung.